Fistelvenenstenose

  • Liebes Forum

    Die Aufnahme des Patienten erfolgt bei ambulant diagnostizierter Oberarm AV-Fistelstenose und fortschreitenden Nierentransplantatversagen und somit zu einer eventuell erforderlich werdenden Dialysebehandlung zur Fistelrevision.

    Intraoperativ wird eine schwere Intimahyperplasie der Fistel festgestellt. Der Operateur schreibt: "..... Resektion der Intimahyperplasie, was einer Endarteriektomie der Vene gleichkommt...." Zusätzlich wird ein Patch eingenäht.

    Der OPS Entarteriektomie erscheint mir nicht passend, da es sich hier um ein venöses Gefäß handelt. Hatte mir überlegt das vieleicht 5-386.a1 ( Exzision erkranktes Gewebe, oberflächliche Venen) möglich wäre. Kann die Patchplastik in diesem Fall noch zusätzlich abgerechnet werden ?

    Welche HD kann abgerechnet werden ? Mech. Komplikation der Fistel, chron NI oder Transplantatversagen ? ?(

  • Guten Abend!

    Wenn die Intimahyperplasie die Anastomose betrifft, ist ja auch der arterielle Schenkel betroffen. Des weiteren kann man natürlich eine Shuntvene im weiteren Sinne als früher venöses und nun arterielles Gefäß bezeichnen.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg

  • Dann kann ich also eine Endarteriektomie ohne zusätzliche Angabe des OPS für die Patchplastik, lediglich mit dem Zusatz zur Art des Transplantates abrechnen.

    Wie verhält es sich nun mit der Auswahl der HD ?

  • Guten Tag!

    Bei einer TEA ist eine evtl. Patchplastik incl. , wird also nicht kodiert. Als HD am ehesten T82.3. Vielleicht auch I77.1.
    Hier kann dann wieder schön um die "spezifische" Kodierung gestritten werden.

    Freundlicher Gruß
    Gefäßchirurg