Endoprothesenregister Deutschland und externe QS nach §137

  • Hallo zusammen,

    ich beschäftige mich derzeit mit einer Teilnahme unseres Hauses am Endoprothesenregister Deutschland EPRD (BQS) und bin gleichzeitig auch für die externe QS nach §137a SGB V (AQUA, früher BQS) zuständig.

    Bin ich auf dem Holzweg oder ist mein Eindruck gar nicht so falsch, dass zum Thema FollowUp in der Endoprothetik hier zwei Parallelwelten (und auch zwei parallele Dokumentationswelten) aufgebaut werden, die offenbar eher die Konkurrenz zueinander suchen als sich zu ergänzen - und das alles noch unter der besonderen Situation, dass die BQS vom G-BA 2009 aus dem §137a-Verfahren herausgeworfen und vom AQUA-Institut abgelöst wurde.

    Die beim EPRD erfassten Daten zur Prothesenidentifizierung an sich und damit die schnelle Reaktionsfähigkeit bei Produktmängeln ist doch ausserordentlich bedeutsam, scheint aber im ebenfalls die Langzeitbeobachtung einschlagenden AQUA-Verfahren (PID-Daten) absehbar keine Rolle zu spielen, wo eher medizinische Marker Bedeutung haben.

    Sinnvoll wäre doch eine Gesamtinformation über medizinischen Verlauf und eingesetztes Produkt in einer Datenbank, oder übersehe ich hier irgendwo einen nachvollziehbaren Grund für diese Art des Vorgehens? ?(

    Geht es anderen ebenso oder hat jemand vielleicht mehr Hintergrundinformationen?


    VG cherax

  • Hallo Cherax,

    ich kenne die Fragen des EPRD zwar nicht, aber ich könnte mir gut vorstellen, dass es sich
    ähnlich verhält wie beim DAR (Deutsches Aortenklappenregister) und dem Aqua-Äquvalent
    aus dem HCH-Modul. Hier stimmen die Daten soweit überein, dass die Aqua-Daten nach einer
    kleinen Anpassung direkt an das DAR exportiert werden können.
    Und ich wüsste noch einige weitere Beispiele, in der QS wird das Rad halt einmal pro Woche neu
    erfunden.

    Kann man die Register-Fragen irgendwo einsehen?