Hallo aus dem kalten Norden,
eine Patientin mit einer bösartigen Neubildung (DRG J06A ) wird innerhalb der oberen Grenzverweildauer zur Chemotherapie(Tagesfall) aufgenommen.
Frage: Müssen beide Aufenthalte zusammengelegt werden? Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen bei uns.
Gruß Heidi