Chemotherapie innerhalb der obereb GVd

  • Hallo aus dem kalten Norden,

    eine Patientin mit einer bösartigen Neubildung (DRG J06A ) wird innerhalb der oberen Grenzverweildauer zur Chemotherapie(Tagesfall) aufgenommen.

    Frage: Müssen beide Aufenthalte zusammengelegt werden? Es gibt dazu unterschiedliche Auffassungen bei uns.

    Gruß Heidi

  • Hallo aus dem Land der Schaffer und Häuslesbauer,

    wenn die Chemotherapie als Tagesfall gemacht wird > R63Z das sind 2DRG's,
    innerhalb der OGV zählt eine Chemo m. E. nicht zur Komplikation, aber ob das die Kassen und der MDK auch so sehen..???.
    :dance2: :dance2:
    Bei einer stationären Aufnahme gibt es jedesmal eine DRG mit Abschlägen.

    Grüße
    D. Bahlo-Rolle

    Mit freundlichen Grüßen aus Nürtingen

    D. Bahlo-Rolle :d_niemals: :d_pfeid: :sonne:

  • Hallo Frau Bahlo-Rolle und Heidi,

    bei uns haben die AOK-Sachbearbeiter die Anweisung erhalten, jede Wiederaufnahme als Komplikation anzusehen oder zu prüfen. Das ist natürlich nicht immer so, aber wenn man den Leuten dann erklärt, daß es sich um eine geplante WA handelt, sehen sie es auch ein. Und das Entgelt bei Tages- od. Kurzzeit-Chemotherapie ist durchaus angemessen.


    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Moin aus dem noch immer kalten Norden,

    wir hatten in der letzten Woche ein recht offenes und angenehmes Gespräch mit dem :mdk:!! Fälle wie der o.g. wurden eindeutig nicht als Komplikation angesehen. Es wurde angenommen, das viele Sachbearbeiter bei den Kassen noch nicht alles so richtig verstanden haben....:dance1:

    Insgesamt wurden unsere Ansichten zum Thema Komplikation geteilt. Geplante oder chron. Fälle sollen nicht dazu zählen.


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    Gruß aus dem Norden!

    M. Blümke

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    myDRG, was wären wir ohne dich!
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