Hallo liebes Forum,
muss sich auch der SMD an die 6-Wochen-Prüffrist halten?
Gibt es eine Verpflichtung, dass der SMD die medizinischen Gutachten (also der Prüfärzte) an das KH weitergeben muss?
Vielen Dank!
Hallo liebes Forum,
muss sich auch der SMD an die 6-Wochen-Prüffrist halten?
Gibt es eine Verpflichtung, dass der SMD die medizinischen Gutachten (also der Prüfärzte) an das KH weitergeben muss?
Vielen Dank!
Hallo ERA,
SMD=MDK, also gleiche Fristen. Es gibt keine Verprflichtung. Sie müssen sich alleine mit der leistungsrechtlichen Entscheidung der KK auseinandersezten. Im Allgemeinen erhalten wir aber die Stellungnahmen der Prüfärzte.
Gruß
Hallo Herr Fischer,
vielen Dank für die schnelle Hilfe :-).
Einen schönen Nachmittag noch.
Guten Morgen,
es ist evtl. im Landesvertrag festgelegt, ob das Krankenhaus das Gutachten erhält. In Rheinland-Pfalz ist das z.B. so.
Viele Grüße - NV