AOP Abrechnung - Koloskopie

  • Hallo

    es müsste doch möglich sein, neben einer Koloskopie die EBM 30600 (

    Zusatzpauschale Prokto-/Rektoskopie ) abzurechnen.

    Eine Kasse ( deren Name ich hier nicht nenne ) - sagt das ginge nicht - da die betreffende Leistung ( 30600 ) nicht im Katalog AOP steht.

    Meines Erachtens zieht hier doch § 5 AOP-Vertrag und Umsetzungshinweise ?

    Oder ??

    ?(

    R.E.

  • Die Koloskopie führt der Internist aus. Die Rektoskopie führt der gleiche Internist in der gleichen Sitzung aus. Wo ist da der Auftrag per Überweisung für die 30600?

    Die Rektoskopie ist nicht im AOP-Katalog hinterlegt, somit nicht gesondert berechnungsfähig.

    Edit: Wer erst liest und dann antwortet... Entschuldigen Sie:


    5-492.1

    Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Analkanals: Destruktion, lokal
    1
    Zusatzpauschale Prokto-/Rektoskopie + Zuschlag
    30600 + 30601


    Vorhanden ist die Leistung im AOP-Katalog 2013 unter dem oben geführten OPS in Anhang 2. Somit, wenn erbracht, auch Abrechnungsfähig.

    MfG

    ruesay

    Einmal editiert, zuletzt von ruesay-rkk (25. September 2013 um 13:24)

  • R.E.

  • Ja, unter anderem: Ich habe hier einen schönen Beitrag verfasst und Ihnen nochmals die Punkte aufgzählt, weswegen Sie die Rektoskopie/Proktoskopie sehr wohl in Ansatz bringen können. Leider habe ich beim Testen diesen Link angeklickt:

    http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokument…bs_1_201006.pdf

    und alles war weg. In dem Leitfaden des GKV-Spitzenverband zum AOP-Katalog steht unter §5 (auf Seite 4), dass "Zulässig, was im Zusammenhang mit der OP notwendig ist".

    Trotzdem: der AOP-OPS 5-492.1 ergibt die Ziffer 30600. Es gibt keine Ausschlusskritierien innerhalb der Koloskopie oder Rektoskpie zur Nebeneinanderabrechnung. Auch die Präambel des Abschnitts 30.6 sieht keinen wirklichen Abrechnungsausschluss vor. Einzig der obligate Leistungsinhalt der Rektoskopie könnte nicht erfüllt sein, dass kann ich aber nicht beurteilen.

    Ich lasse mich gerne darüber aufklären, dass die Ziffer trotz der oben genannten Kritierien nicht berechenbar ist.

    Wurde die Rektoskopie am selben Tag gemacht? In derselben Sitzung, wie die Koloskopie? Zeitlich getrennt/ versetzt?


    Zur Bezeichnung:

    Auch die Koloskopie trägt die Bezeichnung "Zusatzpauschale", trotzdem rechnen Sie diese doch ab, da es einen gültigen AOP-OPS gibt (1-650ff)?

    MfG

    ruesay

    2 Mal editiert, zuletzt von ruesay-rkk (25. September 2013 um 17:26) aus folgendem Grund: Fehler beseitigt, Frage eingefügt

  • R.E.

  • Hallo KKH AA 2010,

    die Hinweise, die Sie dem Kostenträger nennen können, habe ich Ihnen im oberen Beitrag zusammengefasst. Wichtig ist der Leitfaden des GKV-Spitzenverbandes. Die Aufzählung dessen, was nötig sein kann, ist eben halt nicht endlich gehalten.

    Im Zusammenhang mit dem OPS würde ich einen Einwand bei der Kasse probieren.

    MfG

    ruesay