Rückübernahme und Weiterbehandlung von Neugeborenen nach Intensivaufenthalt in externer Klinik

  • Hallo Forum,

    Wie
    kodiere ich korrekt folgende Situation:

    Wir
    betreiben in unserer Klinik einen perinatalen Schwerpunkt der Versorgung Stufe 3, das heißt eine Geburtshilfe mit angeschlossener Kinderklinik, aber ohne neonatologische Intensivmedizin.

    Geburt eines reifen Neugeborenen mit Mekoniumaspiration, Primärversorgung des Kindes durch unsere Kinderklinik, nach 2 Stunden Verlegung intubiert und beatmet in ein anderes Krankenhaus mit neonatologischer Intensivstation. Nach 6 Tagen heimatnahe Rückverlegung in unsere Kinderklinik in kardiorespiratorisch stabilem Allgemeinzustand. Hier Fortführung der antibiotischen Therapie, außerdem bestand als weiteres klinisch relevantes Problem eine Trinkschwäche, die noch längere Zeit eine Teilsondierung erforderlich machte.

    Der erste Aufenthalt in unserer Klinik wurde wie folgt kodiert:

    P21.9 Asphyxie unter der Geburt 
    P28.5 Respiratorischen Versagen beim Neugeborenen 
    Die Mekoniumaspiration selbst konnte wegen der fehlenden Sauerstoffgabe über 24 Stunden (der Aufenthalt dauerte ja nur zwei Stunden) nicht kodiert werden. Die Kodierung war ohnehin wegen der zu kurzen Verweildauer nicht vergütungsrelevant.

    Die übernehmende Klinik hat folgende Diagnosen für den Aufenthalt kodiert:

    P21.0 Schwere Asphyxie unter der Geburt 
    P91.6 hypoxisch-ischämische Enzephalopathie beim Neugeborenen 
    P36.9 Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen

    Welche Diagnosen kann ich jetzt für den zweiten Aufenthalt in unserer Klinik kodieren ?

    Unstrittig scheint mir die P92.2 (Trinkunlust beim Neugeborenen) Eine Asphyxie und die Mekoniumaspiration haben ja nicht mehr vorgelegen. Rechtfertigt die Fortführung der antibiotischen Therapie (welcher ja aufgrund der Sepsis erfolgte) die Kodierung der Sepsis P36.9 ? Wahrscheinlich eher nicht, aber welche Diagnose wäre hier korrekt?

    Aufgrund der Asphyxie und der hypoxisch- ischämischen Enzephalopathie erfolgte ein EEG und ein MRT, rechtfertigt der Aufwand damit die Vergabe einer diese Diagnosen?

    Auf Ihre Meinung bin ich gespannt.

    Mit den besten Grüßen aus Köln

    H.-P. Hammerich

    Dr. Hans-Peter Hammerich
    Krankenhaus Porz am Rhein
    Kinderklinik

    Einmal editiert, zuletzt von HammerichHP (21. Oktober 2013 um 16:20)

  • Guten Tag Herr Hammerich,
    die Diagnoseverschlüsselung bei Rückverlegung ist nicht eindeutig in den DKR geklärt. Von daher bleibt die goldene Regel: Welche Diagnosen haben noch Aufwand verursacht? Die Frage, welche davon Hauptdiagnose wird, ist eher akademisch, da das bei P-DRG´s nie erlösrelevant ist.
    So wie Sie den Fall schildern, gab es keine respiratorischen Probleme mehr (in Ihrem ersten Fall hätte ich zusätzlich noch die P22.1 verschlüsselt, ist aber ohne Erlösrelevanz). Von daher braucht man keinen Schlüssel für die initiale respiratorische Symptomatik zu suchen.
    Aus Ihrer Schilderung lassen sich 2 relevante Themen erkennen:

    1. Sie haben noch i.v.-Antibiotika gegeben. Wenn eine Neugeborenen-Sepsis initial Anlass zu dieser Therapie gegeben hat (praktikable Sepsis-Kriterien unter http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/neo-kiss), dann ist die Sepsis sicher zu verschlüsseln.

    2. Asphyxie und Hypoxisch-ischiämischen Encephalopathie sind eindeutig zu verschlüsseln, schon allein wegen dem EEG und der MRT. Evtl. ist auch die Trinkschwäche auf diese Diagnosen zurückzuführen. Die müsste als relevantes Symptom aber ohnehin zusätzlich verschlüsselt werden.

    Beste Grüße

    [center]C. Voll[/center]

    [center]Kinderarzt, Neonatologe, Medizincontrolling
    Kinderklinik Dritter Orden, Passau[/center]