Evaluierungsaufenthalt vor Organtransplantation, MDK plädiert für ambulant

  • Hallo in die Runde!

    Bei diesem Fall aus dem Jahr 2011 besteht folgender Sachverhalt:

    Ein Patient mit der HD K74.6 Zirrhose der Leber ist 6 Tage stationär. Die HD und alle 5 ND werden vom MDK nicht geprüft mit der Begründung: "Nicht CCL relevant". Die Prozedur 1-920.04 Medizinische Evaluation und Entscheidung über die Indikation zur Transplantation: Vollständige Evaluation, ohne Aufnahme eines Patienten auf eine Warteliste zur Organtransplantation: Lebertransplantation wird vom MDK bestätigt mit dem Vermerk "Prozedur in den Unterlagen nachvollziehbar belegt". Diese Prozedur führt den Fall in die DRG A69Z Evaluierungsaufenthalt vor Organtransplantation ohne Aufnahme in eine Warteliste, RG 1,868.

    Druchgeführt wurden: Kolo, Thorax, NNH, EKG, LUFU, Sono Bauch, Herzecho und ca. 15 diverse Laborparameter. Lt. Pflegebericht bestehen keine Pflegeprobleme. Im Entlassbrief steht etwas von einem reduzierten Allgemeinzustand, der aber nicht weiter beschrieben wird.

    Der MDK-Gutachter, ein FA für Chirurgie, kommt wörtlich zu folgendem Ergebnis: "Die stat. Behandlung ist medizinisch nicht begründet. Sämtliche Maßnahmen, die in der obigen Zeit stationär erbracht wurden, könnten alle ambulant durchgeführt werden."

    Meine Fragen dazu:

    1. Gibt es ein Gegenargument? Soll der Patient tatsächlich diverse Arztpraxen abklappern: Internist, Lungenfacharzt, HNO-Arzt, Kardiologe, und das in der Hoffnung, auch alle Laborparameter zusammenzubekommen?

    2. Lt. Handbuch ist zum Erreichen der DRG A69Z allein die Prozedur 1-920.0- notwendig. Diese hat der MDK bestätigt, lehnt aber den stationären Aufenthalt dazu ab! 1-920.0- hat kein AOP-Potential. Wie ist dieser Widerspruch zu beurteilen?

    3. Wenn nicht das, was in diesem Fall vorliegt zur Erlangung der DRG A69Z reichen sollte, was dann? Welche Fälle sollen/können über diese DRG denn sonst abgerechnet werden?

    Bedanke mich schon mal....

    Viele Grüße vom Caseschnüffler

  • Hallo,
    sollte der Patient aus medizinischen Gründen nicht stationär behandlungsbedürftig sein, dann schaut es eher düster aus. Die Tatsache, dass es ambulant nur schwer möglich ist oder umständlich ist mag zwar ärgerlich sein, hilft aber letztlich nicht weiter.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch