Teilstationärer Fall Verweildauer

  • Hallo zusammen,

    ich stehe sicher auf dem Schlauch, möchte deswegen um Rat bitten.

    Es geht um die Berechnung der Verweildauer in einem teilstationären Fall im PEPP-System.

    Aufenthalt vom 02.01.bis 26.02., in dieser Zeit an 37 Tagen behandelt.
    D.h. Tage ohne Behandlung: 19.

    Die VWD nach dem neuen Recht:
    26.02. minus 02.01. = 55 (das ist bereits ohne den Entlassungstag).
    55 - 19 = 36 Tage.

    Korrekt?

    Gruß
    GenS

  • Hallo GenS,

    nach §6 Abs. 1 Satz 2 PEPPV 2014 wird der Entlassungstag bei einer teilstationären Behandlung mitgezählt, wenn dieser nicht zugleich Aufnahmetag ist (das letztere trifft in Ihrem Bespiel nicht zu).

    Viele Grüße,

    TWaK