Hallo zusammen,
ich stehe sicher auf dem Schlauch, möchte deswegen um Rat bitten.
Es geht um die Berechnung der Verweildauer in einem teilstationären Fall im PEPP-System.
Aufenthalt vom 02.01.bis 26.02., in dieser Zeit an 37 Tagen behandelt.
D.h. Tage ohne Behandlung: 19.
Die VWD nach dem neuen Recht:
26.02. minus 02.01. = 55 (das ist bereits ohne den Entlassungstag).
55 - 19 = 36 Tage.
Korrekt?
Gruß
GenS