Rückweisung zweiter Widerspruch

  • Hallo Medicos,

    die Kasse läßt sich vor ihrer Entscheidung über die Zahlung der Rechnung oft mehr oder weniger gut vom MDK beraten. Die Entscheidung, die Rechnung nicht zu zahlen, trifft aber die Kasse in eigener Verantwortung. Insofern müssen Sie sich bei Unstimmigkeiten immer mit Ihrem Vertragspartner auseinandersetzen, dem müssen Sie Ihren Standpunkt erläutern und bei dem müssen Sie Ihre Forderungen eintreiben.
    Der MDK kommt nur dann ins Spiel, wenn die Kasse ihre Berater beauftragt.
    Widerspruche sind also immer an die Kasse zu richten. Der MDK hat damit primär nichts zu tun.

    Wenn die Kasse mit Ihnen nicht über Strittiges sprechen möchte, kann ich nur die Vorgehensweise empfehlen, die hier weiter oben
    Jörg Wittmaack skizziert hat. Notfalls muß man eben die Gerichte bemühen.

    Gruß

    W.

  • Vielen Dank für Ihre Antworten! Für mich alles nachvollziehbar. Im Prinzip wollte ich eigentlich auch nur berichten. Ich finds halt schade das auf diese Weise die partnerschaftliche Ebene verlassen wird und in Zukunft nur noch über Anwälte kommuniziert werden soll.