Mutter-Kind-Behandlung / TE auch fürs Kind?

  • Hallo zusammen,

    wie erfassen Sie (wenn überhaupt) therapeutische Leistungen (TE) am Kind im Rahmen einer Mutter-Kind-Behandlung?
    Das Kind hat keinen eigenen Fall, somit käme nur in Frage, z.B. eine Ergotherapie des Kindes als TE bei der Mutter mit zu erfassen.

    Oder dürfen Leistungen am Kind gar nicht als solche erfasst werden oder nur, wenn gemeinsam (mit der Mutter) therapiert wird?

    Viele Grüße - NV

  • Schönen guten Tag Nux Vomica!

    Siehe OPS:


    [...]

    Im Rahmen des Zusatzkodes können folgende Verfahren zusätzlich zur Anwendung kommen:

    • Einzeltherapie der Mutter/Vater-Kind-Dyade
    • Familiengespräche und/oder Gespräche mit Bezugspersonen aus dem Herkunftsmilieu (z.B. Pflegefamilie, Jugendhilfe)
    • Elterngruppentherapie
    • Unterstützung der Eltern in den alltäglichen Verrichtungen (Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz)
    • Kinderbetreuung während der therapeutischen Aktivitäten der Eltern
    • Anleitung zum gemeinsamen Spiel

    [...]

    Die im Rahmen dieses Zusatzkodes erbrachten Therapieeinheiten können pro Woche bei den Primärkodes (9-60, 9-61, 9-62, 9-63) mitgerechnet werden


    Daher für mich eindeutig: Die Therapieeinheiten des Kindes, auch z.B. Kinderbetreuung, sind bei dem Kode des Elternteils mitzuzählen.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,