Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt liegt vor:
1. Proximale dislozierte veraltet Humerustrümmerfraktur, 2. postop. Schultergelenksinfekt mit sept. Glenoidlockerung
ad.1: Implantatnion einer inversen Schulterprothese, ad 2: Debridement Jetlavage Vacusealeinlage sowie Ausbau der Glenosphäre, anschließend erneute OP-Revision mit Jetlavage und Vacusealwechsel, abschließend Implantation Duokopf Prothese nach Jetlavage.
OP 1: Implantation Schulterprothese
OP 2: Debridement, Jetlavage, Vakusealanlage, Ausbau Glenospähre (OPS: 5-916.a1, 5-800.20, 5-825.8)
OP 3: Jetlavage und Vacusealwechsel Glenohumeralgelenk (OPS: 5-800.20, 5-916.a1)
OP 4: Prothesenwechsel auf Duokopf nach Jetlavage (OPS: 5-895.k1, 5-800.20)
Meine Frage: Darf bei den durchgeführten Eingriffen die OPS-Ziffer 5-800.20 kodiert werden oder ist sie nach dem Grundprinzip der monokausalen Kodierung nicht extra zu verschlüsseln.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.