Kortikospongiöse Späne

  • Hallo Forum,

    habe heute mal wieder das Problem, dass nicht ein, sondern zwei kortikospongiöse Späne am Beckenkamm entnommen wurden.

    Der Kode 5-783.2 sagt "Entnahme eines kortikospongiösen Spanes, eine Entnahmestelle"

    Muss ich ihn dann zweimal angeben?

    Bisher habe ich es immer nur einmal gemacht. Es würde mich bei doppelter Angabe (analog zu zwei Platten in der Osteosynthese) aber in eine besser DRG bringen.

    Wie handhaben Sie das?

    Viele Grüße von Anne 8) hier immer noch Sonne

  • Ich sehe bei "Entnahme eines Knochentransplantates: Kortikospongiöser Span, eine Entnahmestelle" das "eines" nur als unbestimmten Artikel des Objektes Knochentransplantat.
    Über die Anzahl der Späne wird hier keine Aussage getroffen. Die einzige Aussage über eine Anzahl wird über die Entnahmestelle getroffen, eine/mehrere Entnahmestellen.

    Es wird auch kein Hinweis angezeigt, dass bei mehrfacher Spanentnahme jeder einzeln anzugeben ist, so interpretiere ich den OPS als anzahlsunabhängig im Sinne der Späne.

    Daher aus meiner Sicht nur einmal anzugeben.


    Gruß
    F15.2

    Grüße aus dem Salinental

  • Ich habe ehrlich gesagt bis zu Ihrer Frage noch nie direkt darüber nachgedacht in wie fern der OPS mehrfach kodierbar wäre.
    Um DKR-seitig zu argumentieren ist mir auch nur P005k Ausnahme 1 (S. 45) eingefallen in Kombination mit fehlendem Hinweis.

    Gruß

    F15.2

    Grüße aus dem Salinental