Hallo Forum,
habe heute mal wieder das Problem, dass nicht ein, sondern zwei kortikospongiöse Späne am Beckenkamm entnommen wurden.
Der Kode 5-783.2 sagt "Entnahme eines kortikospongiösen Spanes, eine Entnahmestelle"
Muss ich ihn dann zweimal angeben?
Bisher habe ich es immer nur einmal gemacht. Es würde mich bei doppelter Angabe (analog zu zwei Platten in der Osteosynthese) aber in eine besser DRG bringen.
Wie handhaben Sie das?
Viele Grüße von Anne hier immer noch Sonne