Ich habe ein paar allgemeine Fragen zu einem speziellen Fall. Es geht um Transplantation und Datenübermittlung nach § 301. Vorangestellt: Intensivmedizinische Abläufe und damit verbundene Verwaltungsfragen sind neu für mich und ich denke, dass mein Anliegen, da sonst nirgends wirklich passend hier, in diesem Unterforum gut platziert ist. Vielleicht kann mir jemand ja seine Meinung dazu schildern:
Pat. (unter 30 Jahre alt) mit Herzinsuffizienz. Ab, sagen wir, 01.01.2011 im KH, im Verlauf Indikation zur Herztransplantation. Am 01.02.2011 Organ verfügbar, es folgt OP. Entlassungsdatum: 01.02.2011 um exakt 23:23 Uhr, Entlassungsgrund: 079. Soweit die Datenübermittlung.
Guck ich in Akte:
OP-Bericht vom 01.02.2011: OP gelungen, intubiert und beatmet auf Station gg. 15:00 Uhr.
ärztlicher Verlaufsbericht: 02(!!!).02.2011 09:00 Uhr: dies und jenes Medikament wird eindosiert, dieser und jener Vitalparameter erhoben, Medikation angepasst. Pflegerische Maßnahmen, Rechtsberatung. "Nottestament" um 15:00 Uhr aufgesetzt. Laut Aktenlage am 02(!!!).02.2011 zwischen 15 und 21 Uhr verstorben.
Wie gesagt, ich bin neu in Transplantationsmedizin und habe zunächst gemutmaßt, dass der Verstorbene bei nach § 301 vermeintlich korrekt gemeldetem Tod eventuell als potenzieller Spender "am Restleben" gehalten wurde und hierfür eine gewisse Mediaktion notwendig sein könnte, um gewisse Organe so funktionabel wie möglich zu halten. Dazu passen aber nicht die Erhebung von Vitalparametern und die Rechtsberatung.
Wie kommen solche Diskrepanzen zwischen gemeldeter "Entlassung" und tatsächlichem Dahinscheiden zustande?
Welche Auswirkungen kann die oben geschilderte Situation haben? Damit meine ich: welche Konsequenzen ergeben sich hieraus dem KH resp. der KK bei "intensivierter" Nachfrage?
Ich hoffe, dass meine vielleicht unbedarfte Frage nicht für allgemeines Gelächter sorgt und würde mich freuen, hierzu Meinungen zu hören/lesen ...