Chassaignacverletzung

  • Hallo Zusammen,

    bei uns wurde im Rahmen einer Notfallbehandlung die o. g. Verletzung reponiert. Der Notfallschein kam vom Dienstleister (der nur die Notfallambulanz berechnen darf) zurück, mit dem Hinweis das eine ambulante Operation nach §115b vorliegt.

    Jetzt diskutiere ich mit dem OA der Unfallchirurgie der mir mitteilt, dass es keine ambulante OP ist und nicht mit OPS 8-200.4 zu codieren ist. Kann mir jemand weiterhelfen, was hier korrekt ist. :S

    Zur Info:
    Stattgefunden hat laut Arztbrief eine geschlossene Reposition ohne Narkose...

    Danke vorab und Gruß

    Babsi07

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    8-201.5.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau