Liebes Forum,
die primäre Aufnahme des Patienten erfolgt über den Schockraum als "Polytrauma" . Bei diagnostiziertem Pneumothorax wird der Patient intubiert, eine Bülau-Drainage angelegt. Die Aufnahme auf der Intensivstation wird veranlasst. Desweiteren hat der Patient eine Beckenringfraktur welche im Verlauf operativ versorgt werden soll. Es ist allerdings klar, das der Eingriff auf Grund der schlechten pulmonalen Situation nicht in den nächsten 24 Stunden erfolgen kann. Letztlich wird die OP erst 7 Tage später durchgeführt.
Ich würde als Aufnahmeart " medizinisch " angeben.
Ist allein die Planung einer OP bei Intensivaufnahme in den ersten 24 Std. ausreichend um eine "ungeplante chirurgische Aufnahme" abzurechnen ?
Ist die Anlage der Bülau-Drainage als nichtgeplante Operation zu bewerten obwohl es sich um eine Prozedur aus dem Kapitel der nichtoperativen Maßnahmen handelt und liegt deshalb doch eine " ungeplante chirurgische Aufnahme " vor?