Hallo Forum
Folgender Sachverhalt:
Die Aufnahme erfolgte bei Z.n Hypopharynx-Ca (Radialis '12, ohne Rezidive) zur Kontroll-Panendo / TS-Verschluß.
In der Panendo ergab sich kein Anhalt für ein Rezidiv oder Zweitmalignom.
Als Hauptdiagnose verschlüßelt haben wir den Primarius, mit der ND Z43.0.
Nun hat sich der MDK eingeschaltet und ist der Auffassung, dass die Hauptdiagnose durch Z08.7 (Nach-U nach Kombinationstherapie wg. bösartiger NPL) in Verbindung mit Z85.8 (Z.n Ca) dargestellt werden muss. Verwiesen wird auf die DKR O209, da die Behandlung des Karzinoms zum Zeitpunkt der Aufnahme endgültig abgeschloßen war.
Die Frage / Das Problem:
Nun stoße ich mich gewaltig an dem Begriff "endgültig".
Das Vorhandensein des Tracheostomas ist eine Folge der NPL und da die Aufnahme zum Staging und TS-Verschluß erfolgte, ist der Primarius die HD, bis die Behandlung durch den Verschluß des TS endgültig abgeschloßen ist. Bis zum Verschluß des TS ist der Behandlungsfall m.M.n nicht abgeschloßen, da die Folgen weiterhin behandelt werden. Oder liege ich da so falsch??
Vielen Dank für alle kommenden Antworten!