Poststationäre Physiotherapie ?

  • Liebe Kollegen,

    gerne würde ich das Forum um Meinungen zu folgender Fallkonstellation bitten:

    Stationäre Aufnahme zur operativen Behandlung von im AOP - Katalog gelisteten Eingriffen (z.B. mehrere Kategorie - 2 - Eimgriffe) an der Schulter. Bei komplexerem Eingriff oder sonstigen Faktoren ist die stationäre Leistungserbringung indiziert, postoperativ steht bei komplikationslosem Verlauf ab dem 2. Belegungstag die Physiotherapie im Focus ( Pendelübungen der Schulter, Gehübungen nach Knie - AS, etc.).

    Grundsätzlich wären die Patienten u.U. am Mittag des zweiten Belegungstages entlassfähig, da jedoch eine Beübung notwendig ist und diese lt. meiner Kenntnis sehr unwillig von den niedergelassenen Nachbehandlern verordnet wird, stellt sich die Frage der Verteidigung des 3 Belegungstages.

    Welche Konzepte bestehen diesbezüglich? - Poststationäre Physiotherapie?

    Freue mich über jeden Hinweis.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Guten Morgen,

    vielen Dank für die erste Rückmeldung. - Genau, die Physiotherapie begründet grundsätzlich keine stationäre Weiterbehandlung. dennoch ist sie notwendiger Bestandteil einer adäquaten postoperativen Nachbehandlung.

    Wie gehen Sie mit solchen Fällen um? - Hoffen, das der niedergelassene Nachbehandler doch verordnet? - Eine Motorschiene z.B. kostet meiner Kenntnis nach rund € 60,00 pro Tag im ambulanten Bereich. - Da ist Konfliktpotenzial vorgegeben. - Oder einfach damit leben, das der Patient nicht mehr beübt werden kann. - Oder trotz zu erwartemdem UGVD - Abschlag zwei Tage stationär behalten?
    Oder eben poststationär ohne seperate Abrechnungsmöglichkeit wieder einbestellen?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Aufgrund der Tatsache das der Fall so oder so vom MDK auf AOP oder UGVD geprüft wird, sind unsere Ärzte angehalten, jeden Tag aufs neue die stationäre Notwendigkeit zu reflektieren. Ist sie stichhaltig begründet, ist dies zu dokumentieren und der Patient bleibt noch eine Nacht.
    Per Gesetz ist stationär nur begründet wenn es ambulant, teil- und nachstationär nicht erbracht werden kann. Physiotherapie fällt eben genau da rein.

    Im Hinblick auf die nachstationäre Kontrolle, bleibt uns nichts anderes übrig als dem Patientin die Empfehlung auszusprechen, direkt mit entsprechender Verordnung wieder zu kommen um direkt die Physiotherapie im Hause (gleichzeitig Praxis) antreten zu können. (Haus der kurzen Wege).


    Wenn man ganz innovativ am Markt agieren will kann man natürlich auch eigene Nachsorgekonzepte entwickeln und die an die Kostenträger im Rahmen von Selektivverträgen "verkaufen".