Beatmung: 6 Stunden CPAP am Tag bei Extubation kurz vor Mittag

  • Guten Tag zusammen,

    ein Fall: Patient wird intubiert und beatmet, dann geht es ihm besser, er wird um 10:30 Uhr extubiert, anschließend erfolgt regelmäßig Weaning mit CPAP (so dokumentiert) bis Mitternacht und auch darüber hinaus (am nächsten Tag geht es ihm allerdings deutlich besser und er braucht eher wenig CPAP ). Am Tag der Extubation schafft die Station 5 Stunden CPAP. MDK akzeptiert die Zeit nicht, denn am Kalendertag müssen 6 Stunden dokumentiert sein. In diesem Fall hat der Patient jedoch "keine Chance", denn es war ja kein vollständiger Kalendertag, sondern knapp über 12 Stunden. Bisher war die Praxis so, dass der Extubationstag vom MDK "durchgewunken" wurde, die 6 Stunden wurden erst am Folgetag verlangt.
    Wie Sie richtig vermuten, geht es um eine abrechnungsrelevante Schwelle ...

    Wie sind die Meinungen dazu im Forum?

    Gruß
    GenS

  • Hallo GenS,

    wie lange waren die CPAP-Phasen am ersten Kalendertag nach der Extubation?

    Wenn Sie die DKR 1001 nehmen finden Sie die Erläuterungen zum "Ende" der Beatmungsdauer. War der Patient bis zu 7 Tage beatmet, gilt er als resp. stabil, wenn 24 Std. keine Unterstützung notwendig war.
    In Ihrem Fall war er wohl keine 24 Std. stabil, sondern wurde am Extubationstag weiter mit CPAP intermittierend beatmet. Hierzu siehe Beispiel 1 der DKR. In diesem Beispiel wird das Intervall von Extubation bis Beginn CPAP über 20 Std. mitgezählt. Wie lange das CPAP dann pro Tag war, steht im Beispiel 1 nicht, waren es bei Ihrem Fall über 6 Std?

    Viele Grüße

    kodeverdreher

  • Hallo,

    hier das Geschehen in ascii-Zeichen:

    .........................................Tag der Extubation.| Folgetag.
    ............................Extub. CPAP CPAP CPAP | CPAP CPAP
    ==============^ ##### ##### ##### ##### | ##### ##### ##### #####

    Also am Tag A Beatmung, Extubation kurz vor Mittag, danach fleißig CPAP, aber eben nicht 6 Stunden am Tag (weil es ja auch nur knapp über die Hälfte des Tages übrig war). An Tag B weiter CPAP, aber dann wegen der Verbesserung des Zustandes kein weiterer Bedarf und eben auch < 6 Stunden am Tag.

    Die Regelung "am Kalendertag" wörtlich genommen benachteiligt die Station, die ihre Patienten um die Mittagszeit und später extubiert. Relevant natürlich nur dann, wenn es um die "Schallgrenze" geht. Man kann andererseits sagen, dass die Station hier genauso "Pech" hat, als wenn die Beatmung nach bspw. 95 Stunden beendet wird...

    Gruß
    GenS

  • Hallo Gens,
    da die 6 Std. Grenze auch an Tag B nicht erreicht wurde, würde ich das CPAP sowohl an Tag A als auch Tag B nicht gelten lassen. Beamtungsende meiner Meinung nach: Zeitpunkt der Extubation an Tag A.
    Viele Grüße

    kodeverdreher