Primäre Fehlbelegung Akut vs Reha

  • Guten Morgen,

    folgende Frage habe ich bzgl. einer Fehlbelegung.

    Patientin wird bei uns uns ohne vorherige Kostenzusage zur stationären Psychosomatischen Behandlung aufgenommen. Die Kosten werden bei der Krankenkasse beantrag und diese schaltet den MDK ein , um die Behandlungsnotwendigkeit bestätigen zu lassen. Der MDK kommt im ersten Gutachten und auch im Widerspruchsgutachten zum Ergebnis, dass hier eine primäre Fehlbelegung vorliegt und ist der Auffassung, dass diese Behandlung auch als Reha Behandlung hätte durchgeführt werden können. Wir führen sowohl Akut als auch Reha Behandlungen stationär durch.

    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:
    Wie verhält es sich jetzt mit den Kosten? Haben wir Pech gehabt und müssen dies so hinnehmen oder eine Klage einreichen? Oder besteht die Möglichkeit, die Kosten auch noch nachträglich als Reha Behandlung erstattet zu bekommen.

    Hat damit jeaman Erfahrung und kann mir weiterhelfen?

    Vielen Dank Vorab.

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