Neurologische Komplexbehandlung - 24-Stunden-Monitoring Mindestabstand 4 Stunden

  • Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

    der MDK bemängelt mal wieder den Zeitabstand beim 24-Stunden-Monitoring von mindestens 6 Parametern:

    "Als Mindestabstand der jeweiligen Wertedokumentation ist ein maximaler Zeitabstand von 4 Stunden vorgesehen." Aussage des MDK.

    Auch nach umfangreicher Suche im OPS-Katalog, bei den Kodierempfehlungen der SEG 4 des MDK und hier im Forum, sowie beim DIMDI finde ich diesen Passus nicht. In unserem Fall wurde sehr umfangreich auf der ´STROKE UNIT dokumentiert und ich halte das Monitoring für ausreichend belegt. In Einzelfällen ist eben dieser 4-StundenAbstand bei Atemfrequenz und Temperatur nicht eingehalten. Da der Patient aber keine auffälligen Temperaturen oder Atemfrequenzen hatte und diese immer wieder dokumentiert wurden kann ich der Argumentation des MDK nicht folgen.

    Kann mir jemand sagen wo diese 4-Stunden-Regelung für die Kodierung in 2014 zu finden ist?

    Mit ratlosen Grüßen ?(

    medco-qckq

    Grüße von

    medco-qckq1 8)

  • Hallo medco-qckq,

    die Zeitgrenze ergibt sich aus einer SEG-4 des MDK, der Foka hat dem zugestimmt. Die 4h sind damit wohl grds. als Orientierungspunkt fix, im Einzelfall kann hiervon ggf. abgewichen werden, dann sollten Sie das aber auch begründen können an. Hatte allerdings auch eben wieder einen Fall, in dem der OPS gestrichen werden sollte, weil die Patientin zwischenzeitlich auf Toilette ging und am Waschbecken versorgt wurde... :huh:

    beste Grüße!

  • Hallo,

    das steht in der aktuellen SEG 4 Nr. 471 vom 15.01.2014 und lehnt sich an den Kodierleitfaden Schlaganfall der DSG und DGN an, die dies so vorschlagen.

    Allerdings steht das nirgends in den DKR oder im OPS, daher dürften Sie im Falle einer Klage gute Karten haben.

    Schöne Grüße


    Dr. Angela Klapos

  • da wäre ich etwas vorsichtiger: im OPS steht der auslegungsfähige Begriff "kontinuierliches Monitoring", d.h. ein Gericht müsste dann auslegen, wann dies vorliegt. Hierzu dürfte dann eben auch auf entsprechende Stellungnahmen von MDK, Foka und Fachgesellschaften zurückgegriffen werden und da sehe ich schon eine gewisse Gefahr, dass ein Richter dem folgen würde...

  • Hallo Zusammen,

    herzlichen Dank für die Antworten, auch wenn das Thema schon mehrfach behandelt wurde.

    Ich versuche aufgrund der mir vorliegenden Dokumentation wenigstens einen Widerspruch.


    Sonnige Grüße 8) aus dem Nordwesten der Republik,

    medco-qckq

    Grüße von

    medco-qckq1 8)