Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen, ob mir jemand eindeutig beantworten kann, ab wann ein Fall vorstationär abgerechnet werden kann. Konkret ist damit gemeint, dass ein Patient zu uns in die Klinik kommt und eine OP geplant ist, aber diese z. B. aus den folgenden Gründen nicht stattfindet:
1. Der Patient wird von der Anästhesie abgesetzt (z.B. weil wir keine Intensivstation haben)
2. Der Patient sagt selbst ab, warum auch immer
3. Der Patient ist bereits stationär aufgenommen und kann wegen irgendwelcher Probleme dann doch nicht operiert werden
4. Unsere Ärzte halten eine OP nicht für indiziert
5. Der Patient geht wieder (weil er z. B. den Operateur nicht kennt und wütend das Haus verlässt)
Wären alle diese Fälle mit der vorstationären Fallpauschale abrechenbar oder müssen bestimmte Untersuchungen bereits stattgefunden haben?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.