Guten Tag zusammen,
übermorgen findet ja mal wieder eine Stichtagserhebung statt. Im Vorfeld wurde bei uns kontrovers diskutiert, ob am Stichtag entlassene Patienten ebenfalls eingestuft werden müssen und für die Berechnung herangezogen werden.
In der Verordnung unter §3 heißt es :"Patienten, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen, werden bestimmten Behandlungsbereichen zugeordnet..".
Wenn Patienten einer Behandlung bedürften, würde man sie ja nicht entlassen, also keine Zuordnung. Oder gilt: wer anwesend ist, macht Aufwand und muss eingestuft werden?
Wie wird das in Ihrer Klinik gehandhabt?
Mit freundlichem Gruß
Jorge