Guten Tag liebe Forumsmitglieder,
mich beschäftigt folgende Fragestellung:
Eine schwangere Frau wird in der Medizinischen Klinik notfallmäßig stationär aufgenommen, als Ursache der Beschwerden stellt sich ein Diabetes mellitus Typ 1 heraus, der völlig unabhängig von der Schwangerschaft besteht. Es handelt sich um eine Erstmanifestation. Und der Diabetes kompliziert die Schwangerschaft nicht.
Wird der Fall nun mit der E10 als Hauptdiagnose kodiert oder nach der DKR 1510m als O24.4? In der Kodierrichtlinie steht, dass die Kodes aus O24.- zusammen mit Kodes aus E10 bis E14 zur Bezeichnung des jeweils vorliegenden Diabetes genommen werden, es läßt sich aber aus dieser Kodierrichtlinie m. E. nicht heraus lesen, was denn nun die Hauptdiagnose ist.
Wir haben uns für die E10 entschieden, unter Bezug auf die DKR 1510m wird vom MDK-Gutachter aber die O24.4 gefordert.
Wer hat damit Erfahrung?
Einen schönen Tag noch
der DRG-Schlumpf