Liebe Forumsgemeinschaft,
ich beschäftige mich erst seit kurzem mit DRGs und hätte eine Frage bzgl. der Abgeltung von Hilfsmitteln.
Wenn ich z.B. die DRG-FP F13C (Amputation bei Kreislauferkrankungen an oberer Extremität und Zehen ohne äußerst schwere CC) habe und beim Krankenhausaufenthalt die Zehen entfernt werden und der Patient als Hilfsmittel kurz vor der Entlassung einen Verbandsschuh bekommt (wg. Stabilität und Stoß- bzw. Druckentlastung), ist das Hilfsmittel dann von den DRGs abgegolten oder muss es separat berechnet werden?
Jedenfalls besteht doch ein Unterschied zu folgendem Fall:
DRG-FP H09A (Eingriffe an Pankreas und Leber und portosystemische Shuntoperationen, ohne großen Eingriff, ohne Strahlentherapie, mit äußerst schweren CC) und der Patient bekommt vor der Entlassung z.B. eine Sprunggelenktorthese. Dieses Hilfsmittel könnte dann doch auf jeden Fall nicht mit abgegolten sein, da Sprunggelenk und Leber nichts miteinander zu tun haben.
Oder?
Gibt es eine Kommentierung zu den DRGs aus der man genau entnehmen kann, was alles von diesen erfasst wird?
Irgendwie stehe ich auf dem Schlauch und bin für jeden Tipp dankbar!