Indizierter komplexer Entlassungsaufwand


  • 9-645 Indizierter komplexer Entlassungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zu folgendem Mindestmerkmal: "Dieser Kode kann nur angegeben werden, wenn für den indizierten komplexen Entlassungsaufwand Leistungen durch mindestens 2 Berufsgruppen erbracht worden sind"

    Ist mit "Berufsgruppen" die Obergruppe Arzt/Psychologe bzw. die Obergruppe Spezialtherapeut/Pflege gemeint, sodass von jeder dieser Obergruppen eine Leistung dokumentiert sein muss, z.B. 350 Min. Spezialtherapeut und 10 Minuten Arzt, damit der entsprechende Code erzeugt wird

    oder

    sind mit mit den Berufsgruppen die 4 Gruppen Arzt, Psychologe, Spezialtherapeut und Pflege gemeint, sodass auch dann ein Code erzeugt wird, wenn z.B. der Spezialtherapeut 350 Min. IKEA-Leistung erbringt und die Pflege 10 Minuten?

    Besten Dank im Voraus für die Antwort!!! 

  • Hallo,

    Ab 2015 scheint der Code anders auszusehen und es scheint eine Regelung geplant, wonach die von Ihnen so genannten Obergruppen getrennt ihre Zeiten erfassen. (vgl. Vorabversion OPS 2015).
    Ich würde daraus ableiten (ohne Gewähr), dass auch in 2014 die Obergruppen gemeint sind. Auch die Codes (9-645.0* und 9-645.1*) sind ja entsprechend gestaltet.

    Viele Grüße - NV