Liebe Kollegen,
unser Haus hat die Zulassung nach §116b für gastrointestinale Tumore.
Diesbezüglich meine Frage:
Dürfen wir Pat., welche bei uns stationär chemotherapiert werden, Rezepte für den ambulanten Bereich (Neupogen s.c.) ausstellen. Wenn ja: ist dies direkt während des stationären Aufenthaltes für die poststationäre Behandlung möglich oder muss wenn überhaupt möglich, der Pat. noch einmal ambulant kommen?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen....