Ergänzende Tagesentgelte und Berechnung Erlösausgleich

  • Hallo zusammen,

    ich stelle mir gerade die Frage, wie sich zukünftig bei den PEPP Fällen ab 2015 der Erlösausgleich berechnet, wenn z.B. zusätzlich ein ergänzendes Tagesentgelt (ET) abgerechnet wird?
    Im Moment ist es ja so, dass der Erlösausgleich als prozentualer Betrag vereinbart wird und sich dann auf den PEPP-Erlös inkl. dem Zusatzentgelt-Erlös prozentual berechnet. Wenn neu auch ein ergänzendes Tagesentgelt abgerechnet werden kann, muss dieser ET-Erlös dann auch bei der Berechnung des Erlösausgleiches berücksichtigt werden?

    Vielen Dank für Die Rückmeldungen
    Lux2014

  • Hallo Lux2014,

    warum sollten denn die neuen ergänzenden Tagesentgelte (ET's) nicht für die Berechnung eines Erlösausgleichs herangezogen werden?

    Ganz vereinfacht ausgedrückt vergleichen Sie doch bei der Ermittlung eines Erlösausgleichs die Planerlöse mit den Ist-Erlösen eines vergangenen Jahres. Die ET's sind doch für PEPP-Optionshäuser in der Budgetverhandlung für das Jahr 2015 mit zu planen (AEB-Psych 2015, (voraussichtlich) Formular E1.2). Später kann man dann doch die IST-Erlöse ermitteln und den (Mehr- oder Minder-)Erlösausgleich berechnen.

    Oder verstehe ich Ihre Frage falsch? ?(

    MfG,

    ck-pku