Hallo zusammen,
ich stelle mir gerade die Frage, wie sich zukünftig bei den PEPP Fällen ab 2015 der Erlösausgleich berechnet, wenn z.B. zusätzlich ein ergänzendes Tagesentgelt (ET) abgerechnet wird?
Im Moment ist es ja so, dass der Erlösausgleich als prozentualer Betrag vereinbart wird und sich dann auf den PEPP-Erlös inkl. dem Zusatzentgelt-Erlös prozentual berechnet. Wenn neu auch ein ergänzendes Tagesentgelt abgerechnet werden kann, muss dieser ET-Erlös dann auch bei der Berechnung des Erlösausgleiches berücksichtigt werden?
Vielen Dank für Die Rückmeldungen
Lux2014