Guten Tag,
wie ist die Definition beim OPS 9-645 bzgl der beteiligten Berufsgruppen zu verstehen? Klinikintern gibt es unterschiedliche Meinungen, denn die die Definition im OPS scheint nicht eindeutig.
Im Text heisst es: "...Mindestmerkmale für den gesamten Entlassungsprozess: ... Diese Codes können nur angegeben werden, wenn Leistungen durch mind. 2 Berufsgruppen erbracht worden sind. ..."
Heisst das, im gesamten Entlassungsprozess - also an mehreren Tagen - müssen mind. 2 Berufsgruppen beteiligt sein , d.h. z.B. heute Arzt, morgen Pflege, übermorgen Sozialdienst
ODER
heisst es, pro Tag, an dem der Code zur Anwendung gebracht werden soll, müssen mind. 2 Berufsgruppen beteiligt sein??
Wir sind dankbar für jegliche Rückmeldungen.
Gruß
Wintertraum (...der momentan nicht wirklich einer ist :wacko: )