Hallo zusammen,
in unserer Klinik gibts Unstimmigkeiten bezügl. Faktor V Mangel. Bei dem Patienten ist diese Erkrankung bekannt, er wird aber aktuell aufgrund einer Arthrose stationär behandelt.
Welche Voraussetzungen/Ressourcenaufwand müssen erfüllt sein, um diesen Faktor V Mangel als Nebendiagnose verschlüsseln zu können?
Danke und Grüße