• Hallo zusammen,

    in unserer Klinik gibts Unstimmigkeiten bezügl. Faktor V Mangel. Bei dem Patienten ist diese Erkrankung bekannt, er wird aber aktuell aufgrund einer Arthrose stationär behandelt.
    Welche Voraussetzungen/Ressourcenaufwand müssen erfüllt sein, um diesen Faktor V Mangel als Nebendiagnose verschlüsseln zu können?

    Danke und Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von MedCo_Dia (13. Januar 2015 um 07:45)

  • Hallo,

    der Gendefekt selbst kann man nicht behandelt werden. Die Blutgerinnung sollte mit einen gerinnungherabsetztenden Medikament als Thromboseprophylaxe erfolgen. Also sollte eine Therapie entsprechend erfolgen.


    LG

    ochpowi