Fläche 4 cm² bei Exkochleation

  • Hallo zusammen,


    bei der Exkochleation 5-913 befindet sich der Hinweis: 'Kleinflächig entspricht einer Fläche von 4 cm²'.
    Muss es sich zur Kodierung von großflächig dabei um einen einzigen zusammenhängenden Bereich von 4 cm² handeln oder kann man bei bspw. mehreren kleineren betroffenen Bereichen diese zu einer Fläche addieren?
    So wie dies auch bei den Lappenplastiken unter 5-903 ausgewiesen ist.

    Aktuell wurde bei einem Patienten eine Exkochleation am Fuß durchgeführt, an dem sich 3 betroffene Stellen zeigten. Zweimal von je 3cm² und einmal von 1 cm², so dass wir bei einer Gesamtfläche von 7 cm² den OPS für großflächig genommen haben. Der MDK lehnt dies ab und ändert es auf kleinflächig um, da nicht explizit im Hinweis erwähnt ist, dass die Fläche mehrerer kleiner Flächen zu addieren sei und keine der 3 Flächen (natürlich einzeln betrachtet) größer als 4 cm² ist.

    In der DKR P005k Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren steht, dass Mengen- bzw. Zeitangaben zu addieren sind. Leider nur bezogen auf Anzahl oder Zeit. Für die Größe ist dies explizit nicht so erwähnt.

    Wie seht Ihr das?

    Vielen Dank im Voraus,

    Doerdi

  • Hallo zusammen,

    offensichtlich hat da bisher keiner negative Erfahrungen beim MDK gemacht...

    Trotzdem würde mich interessieren, wie die Kodierung in Bezug auf die Fläche/n in anderen Häusern gehandhabt wird. Kann mir da niemand eine Antwort geben? ?(

    Habe zudem mal eine Anfrage bei DIMDI gestellt.

    Liebe Grüße,

    Doerdi

  • Guten Morgen,

    zum OPS 5-913 habe ich nichts. Allerdings die von Ihnen schon erwähnten Argumente zum 5-903:

    Zitat Dimdi 2007 (irgendwo hier im Forum)

    Zitat

    DIMDI 2007: Entscheidend ist hier die Größe der Verschiebeplastik. So kann zum Beispiel bei einem kleinen Defekt an der Nase, aufgrund der geringen Verschieblichkeit der Haut vor Ort, eine weit reichende Erweiterung der Schnittführung notwendig sein, die die Größe des Primärdefekts um ein mehrfaches überschreitet --> daher liegt dann eine großflächige Verschiebeplastik vor. Dies gilt analog auf für Rotations-, Transpositionsplastik etc

    Zitat SEG Kodierempfehlungen Nr.6:

    Zitat

    Kodierempfehlung 6 SEG: Kodierempfehlung: Der Wundverschluss primär durch einfache Naht nach spindelförmiger oder keilförmiger Exzision reicht nicht aus zur Kodierung einer Dehnungsplastik. Die im Einzelfall erforderliche Wundrandmobilisation, ggf. einschließlich der Entfernung kleiner Hautareale, um eine spannungsfreie Wundadaptation zu erzielen, ist als integraler Bestandteil des primären Wundverschlusses zu sehen.
    Die Kodierung des OPS-Kodes für die Dehnungsplastik setzt eine lokale Lappenplastik an Haut und Unterhaut (siehe hierzu Titel zum OPS-Kode 5-903) oder die weitreichende Mobilisation der seitlichen Wundränder zur Überbrückung eines nicht durch lediglich primäre einfache Naht zu verschließenden Defekts voraus.

    Zitat Kommentar zum EBM:

    Zitat

    Die Verwendung der Begriffe klein/groß, kleinflächig/großflächig, lokal/radikal und ausgedehnt bei operativen Eingriffen entspricht den Definitionen nach dem vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen Schlüssel für Operationen und sonstige Prozeduren gemäß § 295 Abs. 1 Satz 4 SGB V: Länge: kleiner/größer 3 cm, Fläche: kleiner/größer 4 cm², lokal: bis 4 cm² oder bis zu 1 cm³, radikal und ausgedehnt: größer 4 cm² oder größer 1 cm³. Nicht anzuwenden ist der Begriff "klein" bei Eingriffen am Kopf und an den Händen.

    Bei letzterem sind die Hände erwähnt, der Fuß leider nicht. Vielleicht hilft das ja trotzdem. Vielleicht ist auch eine Anfrage an das DIMDI hilfreich (beantworten die wieder?)

    Gruß

    merguet

  • Hallo merguet,

    vielen Dank für die Antwort. Auf diese Weise stellte ich mir das auch vor. Ich habe während dessen tatsächlich eine Anfrage bei DIMDI gestellt und leider eine andere Antwort bekommen, als ich erhofft hatte. :huh:

    Zitat

    Da der OPS für diesen Kode die Addition der Flächen nicht ermöglicht, können die Flächen auch nicht addiert werden. 

    Daraufhin hinterfragte ich nochmals:

    Zitat

    Nach DKR P005k sind z.B. multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwendige Prozeduren nur einmal während einer Sitzung zu kodieren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind. 
    Das hieße nun also bei unserem Beispielfall, dass bei einer Gesamtfläche von 7 cm² tatsächlich einmal die kleinflächige Exkochleation kodiert werden muss? 

    Woraufhin DIMDI letztlich dies zur Antwort gab:

    Zitat

    Das ist korrekt. Der Kode darf nur einmal angegeben werden. Wenn Sie es für sinnvoll halten, die Regelung von 5-902 und 5-903 auch für 5-913 zu übernehmen, reichen Sie bitte einen entsprechenden Vorschlag im Rahmen des OPS-Vorschlagsverfahrens ein.

    Wir klären gerade, ob wir einen Vorschlag einreichen.

    MfG,
    Doerdi