Schlaganfallkomplexbehandlung unnötige Untersuchungen

  • Hallo liebes Forum,

    wenn die Ursache des Schlaganfalles (z.B. Stenose) eindeutig geklärt ist, muss weitere ätiologische Diagnostik und Differenzialdiagnostik wie TTE oder TEE oder EEG etc. erfolgen oder nicht? Im OPS 2015 sind dies die erforderlichen Mindestmerkmale, um den OPS Code 8-981 abrechnen zu können.

    Bsp. Patient mit Schlaganfall, 60% ACI Stenose, Doppler-/Duplexsonographie gelaufen, TTE, TEE oder EEG nicht erfolgt.

    Unser OA ist der Meinung, wenn die Ursache eindeutig klar ist, kann auf weitere (überflüssige) Untersuchungen verzichtet werden. So steht es aber leider nicht in den Mindestanforderungen.

    Vielen Dank für Antworten


    KKirsche

  • Hallo,
    in den Hinweisen steht:

    Zitat

    ätiologischer Diagnostik und Differenzialdiagnostik des Schlaganfalls (z.B. transösophageale Echokardiographie, Hämostaseologie, Angiitisdiagnostik, EEG und andere Verfahren) im eigenen Klinikum.


    Also müssen Sie eine Diagnostik durchführen, um die Ätiologie des Insultes zu diagnostizieren. Die Liste ist eine Beispielliste, was alles dazugehören kann. Wenn Sie sich sicher sind, dass eine kardiale Ursache nicht in Frage kommt, dann brauchen Sie das auch nicht.
    Das deckt sich auch mit der entsprechenden FAQ 8017 des DIMDI zum Thema

    Zitat

    Wie umfangreich muss die ätiologische Diagnostik für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 sein und wann muss sie erfolgen?
    Die ätiologische Diagnostik für die Mindestmerkmale des Kodes 8-981 ist bedarfsangepasst nach medizinischer Notwendigkeit durchzuführen und individuell unterschiedlich. Einzelne diagnostische Maßnahmen können sowohl vor Beginn als auch noch nach Beendigung der 24-Stunden-Monitoringphase in derselben Klinik durchgeführt werden. Der Zeitpunkt der Durchführung geht dann aber nicht in die Berechnung der Dauer der Komplexbehandlung ein. Spezialisierte Labordiagnostik darf auch in Fremdlabors erfolgen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch