Verlegungsabschlag bei Entbindung?

  • Eine schwangere Patientin wurde über 24 Stunden in Krankenhaus A behandelt und dann vormittags entlassen. Am Abend wurde sie dann in Klinik B aufgenommen und hat entbunden.

    Nun verlangt die Krankenkasse, dass es eine Aufnahme aus externem Krankenhaus ist und wir Verlegungsabschläge bei der Entbindung hinnehmen müssen, da die Patientin am 3. Tag entlassen wurde.

    Ich bin nun der Meinung, dass kein Verlegungsabschlag fällig ist, da ja Entbindungsfälle anders behandelt werden als normale Krankenhausfälle.

    Kann mir das jemand bestätigen und evtl. auch sagen, wo ich da Belege für finde, oder mir das Gegenteil beweisen?

    Herzlichen Dank für eure Hilfe.

    wuppi

  • Moin wuppi,

    natürlich sind Verlegungsabschläge abzuziehen, wozu gäbe es sonst die Bewertungsrelationen UGVD/MGVD/OGVD?! Und die O-DRG sind ja auch Fallpauschalen, fallen daher unter die FPV.

    (die meisten O-DRG sind von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen, meinten Sie das?)

    Gruß
    zakspeed