Hallo zusammen,
wir sind bisher immer davon ausgegangen, dass OPS Codes nicht auf Aufenthalte dokumentiert werden dürfen, wenn der teil- oder vollstationäre Patient nicht im Haus ist.
Diese Annahme wird für Psy-OSP Codes im Zusammenhang mit §21 nun in Frage gestellt.
Grund: Psy-OPS Codes werden immer auf den Wochenbeginn einmal pro Woche erfasst, auch wenn der Patient an diesem Tag nicht im Haus ist. Hinsichtlich der Periodik und des Datumsbezugs der Codes sind die Formulierungen im OPS sowie den Kodierrichtlinien maßgeblich.
Im OPS heißt es, dass diese Codes „in der Regel einmal pro Woche anzugeben“ sind. Dies wird konkretisiert durch den Hinweis „Als erste Woche gilt die Zeitspanne vom Tag der Aufnahme bis zum Ablauf der ersten 7 Tage, usw.“ Die Kodierrichtlinie PP005b darauf hin, dass „als Bezugsdatum für die jeweils zu kodierende Leistungsperiode der erste Tag der vom Code bestimmten Periode anzugeben“ ist. Die im OPS genannten „Tage“ sind nicht als „Belegungstage“ oder„Behandlungstage“ bezeichnet. Daher handelt es sich (wie bei anderenZeitangaben im OPS) um Kalendertage. Ein Bezug zur Anwesenheit des Patienten fehlt hier. Diese Codes zielen darauf ab eine durchgehende Einstufung zu ermöglichen. Das an den Tagen der Abwesenheit des Patienten keine Therapieeinheiten erbracht werden, ergibt sich von selbst. Die Therapieeinheiten sind jedoch wochenweise zu summieren oder – wenn in der ganzen Woche keine Therapieeinheiten erbracht wurden – ein Kode ohne Therapieeinheiten zu wählen, so dass sich auch hier kein Problem bei der Verwendung eines Kodes mit Bezugsdatum eines Tages mit Abwesenheit ergibt.
Wie verhält sich nun die Dokumentation der Psy OPS Codes auf Tage, an denen der Patient z.B. wegen einer Beurlaubung nicht im Haus ist bzgl. der DFÜ?
Die Abwesenheiten werden eigentlich nicht als Datumsbereich an die Krankenkasse gemeldet, sondern nur als Abwesenheitstage.
Die Krankenkasse kennt eigentlich auch nur Aufnahme- und Entlassungsdatum, kann also nur überprüfen, ob das OPS Datum innerhalb des Aufenthaltes des Patienten liegt. Eine Prüfung, ob das OPS-Datum außerhalb einzelner Aufenthalte liegt, kann die
Krankenkasse nicht überprüfen, da sie die dazu nötigen Informationen nicht hat, korrekt?
Muss demnach eine Versendung der OPS-Codes per DTA möglich sein, auch wenn diese an einem abwesenden Aufenthalt (z.B. teilstationärer Patient) erfasst werden?
Eine Leistung die vor Aufnahme oder nach Entlassung liegt, darf es natürlich nicht geben.
Kann mir jemand helfen? Vielen Dank für aufschlussreiche Antworten.