Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in einem aktuellen MDK - Gutachten wird die Notwendigkeit einer stationären Leistungserbringung bestritten. Die Patientin hatte aufgrund einer Histaminintoleranz / Mastozytose aus unserer Sicht ein erhöhtes Narkoserisiko und sollte unter stationären Bedingungen behandlet werden.
Gutachterlich wird nunmehr ausgeführt, eine verlängerte Nachüberwachung nach ambulanter Leistungserbringung wäre ausreichend gewesen.
So sei nach gültiger höchstinstanzlicher Rechtsprechung eine postoperative Überwachung von mindestens 8 Stunden durch den Leistungserbringer auch bei ambulanten Eingriffen sicherzustellen.
Kennt jemand ein entsprechendes Urteil und kann mir den Fundort mitteilen?
Viele Grüße
Stephan Wegmann