Postoperative Nachüberwachung bei ambulanten Operation - Zeitfenster

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    in einem aktuellen MDK - Gutachten wird die Notwendigkeit einer stationären Leistungserbringung bestritten. Die Patientin hatte aufgrund einer Histaminintoleranz / Mastozytose aus unserer Sicht ein erhöhtes Narkoserisiko und sollte unter stationären Bedingungen behandlet werden.

    Gutachterlich wird nunmehr ausgeführt, eine verlängerte Nachüberwachung nach ambulanter Leistungserbringung wäre ausreichend gewesen.

    So sei nach gültiger höchstinstanzlicher Rechtsprechung eine postoperative Überwachung von mindestens 8 Stunden durch den Leistungserbringer auch bei ambulanten Eingriffen sicherzustellen.

    Kennt jemand ein entsprechendes Urteil und kann mir den Fundort mitteilen?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • wäre mir neu, dass da eine konkrete Dauer gerichtlich festgelegt wurde, soll doch der MDK mal sagen, woher er dieses Herrschaftswissen hat...

  • Danke für die Antwort. - Ich versuche nunmehr zunächst den Fall mi dem Kostenträger zu klären. Sollte das MDK - Verfahren fortgesetzt werden, frage ich bzgl. der benannten Rechtsprechung nach.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann