Hybridverfahren und Debranching

  • Fragen zur Kodierung des OPS 5-38a.a- Hybridverfahren an der Aorta:

    Hinweis: Ein Kode aus diesem Bereich ist bei der Implantation von einer oder mehreren Stentprothesen bei ein- oder mehrzeitigem Hybrideingriff während eines stationären Aufenthaltes zu verwenden. Die Anlage des Bypasses (Debranching) ist gesondert zu kodieren.

    1. Muss ein Bypass (Debranching) zwingend erfolgen? Man könnte den Hinweistext auch so verstehen, dass ein Debranching optional durchgeführt werden kann und nur dann auch zusätzlich kodiert werden muss?

    2. Falls kein Bypass (Debranching) vor oder während der endovaskulären Einbringung der Stentprothesen erfolgt, wo ist dann der gefäßchirurgische Eingriff außer die Freilegung der Leisten und der Wundverschluss im Rahmen des radiologischen Eingriffes (Hybridverfahren)?

    Vielen Dank für ihre Meinung und sorry, dass ein ähnlicher Beitrag (bisher unbeantwortet) von mir gepostet wurde.

    Liebe Grüße ADDS