Liebe Forums-Besucher,
in unserer Gyn-Belegabteilung ist es Usus, geplante Kürettagen abends aufzunehmen und in den späten Nachtstunden Cergem zur Zervixerweichung zu verabreichen, um am darauffolgenden Tag die Cürettage durchzuführen. Begründung ist, dass nach der Fachinfo des Herstellers unter Cergem eine engmaschige / kontinuierliche Überwachung zu gewährleisten sei. Der MDK-Gutachter (ein Gynäkologe) sieht hier keine Begründung für einen stationären Fall, das ganze können anders organisiert werden und sei auch ambulant erbringbar. Wie sind dazu die Erfahrungen in anderen Häusern? Habe ich irgendeine Chance, die stationäre Behandlung notfalls juristisch durchzusetzen?
Danke schon mal für hoffentlich viele hilfreiche Antworten...
S. Brand