Kostenzusage Tagesklinik

  • Guten Morgen,

    wir haben gerade ein paar "Problemchen" mit den Kostenzusagen für die geriatrische Tagesklinik.
    Eine bestimmte Kasse schickt eine Kostenzusage, meist für 14 Tage.
    Wir beantragen bei Bedarf eine Verlängerung.
    Der SMD dieser Kasse prüft und befindet: " keine weitere Kostenzusage. Von einem weiteren wesentlichen funktionellen Zugewinn nicht auszugehen."

    ?( wie kommt ein SMD aus der Ferne zu solchen Aussagen und wie reagiert man denn hier :?:
    Gibt es bestimmte Formulierungen, die man für den Verlängerungsantrag nutzen kann?

    Ich danke vorab und wünsche einen schönen Tag
    naschu

  • Guten Morgen,

    über die medizinische Notwendigkeit einer teilstationären Behandlung entscheidet allein der behandelnde Arzt. Diese sollte im Anschluss der Behandlung jederzeit nachvollziehbar sein.

    Eine zeitliche Vorgabe über die Behandlungsdauer durch die Kostenträger ist im stationären / teilstationären Krankenhausbereich unüblich. Man kennt dies eigentlich nur aus Bereich des § 40 SGB V (AHB).

    An Ihrer Stelle würde ich mir garnicht die Mühe machen für jeden Patienten bei der Krankenkasse "Bitte Bitte" zu machen, sondern intern schauen das die Patienten genau dann entlassen werden wenn die med. Notwendigkeit erloschen und die Dokumentation in sich stimmig ist.

    Falls die Krankenkasse dann anderer Meinung sein sollte, kann sie im Nachgang gerne den MDK gem. § 275 SGB V beauftragen.

    Bitte nicht falsch verstehen, ich bin stets bemüht einen partnerschaftlichen Umgang mit den Kostenträgern zu pflegen!

    Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

    Viele Grüße und einen guten Start in den Tag!

    2 Mal editiert, zuletzt von Medicos (25. Juni 2015 um 11:45)

  • Vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung.
    Das Thema "Verlängerungsanzeigen" kenne ich noch aus der Psychiatrie. Aber in der GTK war ich heute wie vom Donner gerührt, mit welcher Dreistigkeit diese Kasse vorab nur begrenzte KÜ gibt. Es sind auch nur 2 Kassen, die diese Verlängerungsanzeigen abfordern bzw. nur eine Kasse, die Ablehnungen in dieser Art und Weise schreibt.

    Vielleicht ist es auch sinnvoll einfach mal auf die Ablehnung mit einem Schreiben entsprechend Ihrer Formulierung zu antworten und darum bittet, dass die Kasse dieses Verfahren einstellt?!

    Eins steht fest: Langweilig wird es uns allen nicht :P

    Viele Grüße

  • Ich habe hierzu noch einmal ein wenig recherchiert.
    In unserem Landesvertrag Brandenburg nach §112 steht im §8 Abs. 4, dass das Krankenhaus bei befristeter Kostenübernahme eine Verlängerungsanzeige an die Krankenkasse schicken muss. Rechtzeitig unter Angabe von Gründen und der voraussichtlichen Dauer.

    Hier steht jedoch nichts davon, dass es sich um einen Verlängerungsantrag handelt, den die Kasse vom Schreibtisch ablehnen darf.

    :?: :wacko:

  • Die Rechnungen wurden zwischenzeitlich zurück geschickt mit der Bemerkung, dass die Kostenzusage nur bis zum Tag X gegeben wurde.
    An manchen Tagen könnte man einfach nach Hause gehen.... X(

    Grüße aus dem Büro bei 28 Grad :wacko: