Pseudo-Fachabteilung bei Beurlaubung

  • Hallo zusammen,

    im Schlüsselverzeichnis zum §301 gibt es die "Sonderregelung für Pseudo-Fachabteilungen" (analog auch in der §21-Datensatzbeschreibung).
    Demnach soll für "externen Aufenthalt mit Abwesenheit über Mitternacht im BPflV-Bereich" die HA0003 zugewiesen werden.
    Gilt das auch für die Psychiatrie, für "richtige" Beurlaubungen, d.h. für volle 24 Stunden, oder auch bei Tageskliniken für die behandlungsfreien Tage?
    Die Definition passt ja nicht ganz genau (über Mitternacht bedeutet nicht unbedingt mind. 1 vollständigen Tag).

    Meine Frage: Müsste in der Psychiatrie für jede ganztägige Abwesenheit eine Pseudo-Fachabteilung HA0003 erzeugt werden?

    Viele Grüße
    NV

  • Diese Pseudo Fachabteilungen HA0001-0003 sollen immer entsprechend generiert werden. So sollen vor allem auch Fallketten bei Fallklammerungen im §21 Datensatz klar erkennbar werden.

    Die HA0003 würde meiner Meinung nach dann immer in den Zeiten zwischen zwei KH Aufenthalten genutzt. Unser KIS System macht das beim §21 Datenexport ab Version 2014 auch so. Allerdings sind die HA0001-0003 Arten dabei nicht immer Korrekt bei Fallketten bei denen mehrere unterschiedliche Pseudofachabteilungen genutzt werden müssten.

    Viele Grüße,

    Matt