Hallo zusammen,
im Schlüsselverzeichnis zum §301 gibt es die "Sonderregelung für Pseudo-Fachabteilungen" (analog auch in der §21-Datensatzbeschreibung).
Demnach soll für "externen Aufenthalt mit Abwesenheit über Mitternacht im BPflV-Bereich" die HA0003 zugewiesen werden.
Gilt das auch für die Psychiatrie, für "richtige" Beurlaubungen, d.h. für volle 24 Stunden, oder auch bei Tageskliniken für die behandlungsfreien Tage?
Die Definition passt ja nicht ganz genau (über Mitternacht bedeutet nicht unbedingt mind. 1 vollständigen Tag).
Meine Frage: Müsste in der Psychiatrie für jede ganztägige Abwesenheit eine Pseudo-Fachabteilung HA0003 erzeugt werden?
Viele Grüße
NV