26. August 2015 um 08:38 #1 Hallo zusammen,wie läuft die Abrechnung bei Privatpatienten unter PEPP?Erhält der Patient sowohl eine normale PEPP-Rechnung als auch die wahlärztlichen Rechnungen?Gibt es für die wahlärztlichen Abrechnungen eine Minderung?Viele Grüße - NV