MDK streicht bei Verweigerung der Mahlzeiten von Seite des Pat. die Aufwandspunkte zu B4 Grund 1

  • Hallo zusammen,
    der MDK streicht bei einem Gutachten die Aufwandspunkte bei B4 G1 wenn der Pat. einzelne Mahlzeiten verweigert und den Mund zusammenkneift mit der Begründung, das der Pat. keine 4 geforderten Mahlzeiten aufgenommen hat. Der Pat. zeigte keinerlei Eigenaktivitäten, lehnte alles ab. Auch war der Pat. unruhig und aggressiv sowie völlig desorientiert. Das die Pflegekraft während der Mahlzeit anwesend war und immer wieder versuchte, den Pat. zu der Nahrungsaufnahme zu animieren, erkennt der MDK nicht an. Wie seht Ihr das und wie sind die Erfahrungen bei MDK´s in anderen Bundesländern? Kann mir jemand in diesem Falle weiter helfen?

    Vielen Dank im Voraus.
    Rotköpfchen

  • Guten Morgen,

    formal mag der MDK sich im Recht fühlen. Der PKMS soll indes den Pflegeaufwand widerspiegeln, der im vorliegenden Falle sicher gegeben war. Wenn an derartigen Details die allseits geforderte Stärkung der Pflege scheitert, muss ein Gang zum SG aus meiner Sicht schon darum erfolgen, um entweder das Geld zu bekommen oder auf die fast unmögliche Durchsetzung der Ansprüche hinzuweisen.

    Gruß

    merguet