Hämatomausräumung und Nekrosenabtragung Hand

  • Liebe Mitdenker,
    zur Diskussion steht folgender Fall:

    Nach einer Blutgerinnungsstörung bildete der Patient ein großflächiges Unterarm- bzw. Handhämatom rechts aus mit einem drohenden Kompartmentsyndrom, welches konservativ behandelt werden konnte. Im Rahmen der Ausheilung bildete sich im Bereich des Handrückens ein kinderfaustgroßes Hämatom, welches sich jetzt kapselmäßig organisiert hat. Es bestand somit eine OP-Indikation.
    Es erfolgt ein bogenförmiger Längshautschnitt am radialen, proximalen Rand des Hämatoms. Stumpfe Präparation bis auf die Hämatomhöhle und Entfernung von massiven Hämatommassen mit gleichzeitigem Abstrich auf Erregerresistenztestung. Anschließend Weichteildebridement des Subkutangewebes, welches teilweise nekrotisch verändert ist aufgrund des Hämatomdrucks. Die Strecksehnen erscheinen morphologisch- physiologisch. Lavage der Hämatomhöhle. Drainage der Hämatomhöhle. Hautnaht. Handverband. Unterarmschiene.

    Als Hauptdiagnose sehe ich D68.33, ND R02.
    Der Operateur hat für den Eingriff 5-849.3 Andere Operationen an der Hand: radikale Exzision von Gewebe gewählt.
    Ich hätte ja eher an einen Kode aus dem Kapitel 5-89 gedacht. Aber es gibt kein Exklusivum im Kapitel 5-84, das Operationen an Haut und Unterhaut ausschließt. Es gibt auch kein Exklusivum unter 5-89, das Operationen an der Hand hier ausschließt. Lässt der OPS also beide Kodierungen zu? Wenn ich einen Kode aus Kapitel 5-89 nehmen will, dann bleibt mir allerdings auch nur 5-895, da für den Debridement-Kode das Vorliegen einer Wunde die Bedingung ist, und die habe ich nicht. Sehe ich das richtig? Wie schätzen das die Profis ein?

    Freundliche Grüße aus der Lausitz,

    Elisabeth Kosche

  • Hallo,

    also nicht die D68.33. Das Hämatom ist zu kodieren. Hier ist die Kodierung nicht so ganz einfach; gab es ein Trauma? Das wäre ein S-Kode zu verwenden, einen Kode für ein nicht traumatisches Hämatom subcutan hab ich bisher nicht gefunden.
    Die Hämatomausräumung ist mit 5-892 zu kodieren; die Hand ist hier auch als mögliche Lokalisation spezifisch abbildbar.
    Aus meiner Sicht ist da auch die Resektion des nekrotischen subcutanen Gewebes mit drin; da kann man aber sicher drüber diskutieren, ob man dann noch das Wunddebridement (Sie haben hier schon eine Wunde!) dazu kodiert.

    Gruß
    B.W.

  • Hallo B.W.,

    ein Trauma gab es nicht, deswegen wollte ich ja bei D68.33 bleiben.

    Ich habe eher ein Problem damit, dass sich die OPS-Kodes aus 5-89 und 5-849.3 nicht gegenseitig ausschließen und die Differenzierung eher schwammig ist.

    Freundliche Grüße

    E. Kosche

  • Hallo,

    nach der neuen DKR ist die D68.33 nicht als HD zu kodieren, auch nicht bei spontaner Blutung. Es gibt da noch die R23.3, da ist die Hautblutung und die subcutane Blutung mit dabei; passt bei dem ausgedehnten Befund nicht.
    Ein klar geregelter Ausschluss zwischen den beiden Kodes gibt es nicht; aus meiner Sicht ist - da es sich auf Haut- und Unterhaut begrenzt- der 5-89 Kode ausreichend.

    Gruß
    B.W.