Verlegungsabschlag nach §2 Absatz (5) FPV/DKR 2016

  • Hallo Zusammen,

    in der FPV der DKR 2016 ist der Verlegungsabschlag nach §2 Absatz (5) neu geregelt.
    Aufgrund der unten genannten Beispiele ist mir nicht klar, welcher der Fälle der zusammengeführte Fall ist. Ist das der zweite Fall, der zum ersten Fall hinzugefügt wurde, oder ist es der zusammengeführte erste Fall?

    Beispiel 1
    Fall 1 -> 7 Tage VWD bei der DRG K60E (mVD 9.3) 2 Tage Abschlag
    Fall 2 -> 5 Tage VWD bei der DRG K60E (mVD 9,3) 4 Tage Abschlag
    FZF-> 7 Tage VWD + 5 Tage VWD = 12 Tage VWD bei der DRG K60E (mVD 9,3) mit 4 Tagen Abschlag

    Beispiel 2

    Fall 1 -> 5 Tage VWD bei der DRG I42B (mVD 10,7) 6 Tage Abschlag
    Fall 2 -> 5 Tage VWD bei der DRG I68D (mVD 5,4) kein Abschlag
    FZF-> 5 Tage VWD +5 Tage VWD = 10 Tage VWD bei der DRG I42B (mVD 10,7) mit 1 Tag Abschlag
    Da im zusammengeführten Fall (3) die mittlere VWD nicht unterschritten wurde und somit kein Abschlag erfolgte, wird nur der fehlende Tag in der FZF als Abschlag bewertet.



    Beispiel 3

    Fall 1 -> 1 Tag VWD bei der DRG B67B (mVD 10) 9 Tage Abschlag
    Fall 2 -> 6 Tage VWD bei der DRG B67A (mVD 14,5) 9 Tage Abschlag
    FZF-> 1 Tage VWD + 6 Tage VWD = 7 Tage VWD bei der DRG B67A (mVD 14,5)mit 8 Tagen Abschlag
    Der Abschlag sollte meiner Meinung nach für 9 Tage berechnet werden, da dieses der Abschlag des zusammengeführten Falles (2) wäre.


    Beispiel 4

    Fall 1 -> 1 Tag VWD bei der DRG K60F (mVD 6,8) 6 Tage Abschlag
    Fall 2 -> 8 Tage VWD bei der DRG K60E (mVD 9,3) 1 Tag Abschlag
    FZF-> 1 Tage VWD + 8 Tage VWD = 9 Tage VWD bei der DRG K60E (mVD 9,3) ohne Abschlag
    Der Abschlag sollte meiner Meinung nach für 1 Tag berechnet werden, da dieses der Abschlag des zusammengeführten Falles (2) wäre.


    Kann mir jemand anhand der Beispiele mitteilen, welcher der Fälle richtig abgerechnet wurde?


    MfG
    Simmerl

  • Hallo Simmerl,

    ich würde Ihnen sehr gern bei der Beantwortung Ihrer Fragen helfen, leider tue ich mich aber ein wenig schwer überhaupt ihre Fragestellung zu verstehen.

    Was hat zum Beispiel die DKR mit Verlegungsabschlägen zu tun? Die Neufassung des §2 der FPV regelt jetzt, dass auch für zusammengeführte Fälle Verlegungsabschläge vorzunehmen sind, sofern bei einem der Fälle eine Verlegung stattgefunden hat. Dies galt bisher eigentlich auch schon immer, jetzt gibt es dafür aber extra eine verbindliche Rechtsgrundlage. An der eigentlichen Berechnung für die Abschläge bei einer Verlegung hat sich aber nichts geändert.

    Sind in ihren Beispielen die Fälle so vorgegeben, oder woher kommen die Abschlagstage?

    Zum Beispiel ist bei Beispiel 1 die Gesamt-VWD nach FZF 12 Tage, die mVD 9,3. Die mVD ist also überschritten und deshalb ist kein Abschlag vorzunehmen. Wo kommen hier die 4 Tage her?

    Beispiel 2 ist richtig: 1 Tag Abschlag (mVD 10,7, aufgerundet = 11; abzüglich 10 Belegtage = ergibt 1 Tag Abschlag).

    Bespiel 3 ist auch richtig: 8 Tage Abschlag (mVD 14,5, aufgerundet = 15; abzüglich 7 Belegtage = ergibt 8 Tage Abschlag).

    Beispiel 4 ist auch richtig: Kein Abschlag (mVD 9,3, abgerundet = 9; abzüglich 9 Belegtage = ergibt 0 Tage Abschlag).

    Ich hoffe ich konnte Ihnen ein wenig helfen.

    MFG K. Sturm

  • Frau Sturm ist nichts hinzuzufügen. Hervorragend!
    Besser hätte ich es auch nicht beschreiben können...und bin auch über die Ausführung zu DKR und dem Verlegungsabschlag gestolpert.