Aus geplant stationär wird ambulant ?

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    das BSG hat 2004 bereits ausgeurteilt, das ein stationärer Behandlungsfall unter den im Urteil benannten Umständen nicht ex post in eine ambulante Abrechnung abgeändert werden kann.

    Wie verhät es sich bei einem operativen Fall, bei dem zunächst eine komplexe = nicht AOP - Leistung geplant war, diese intraoperativ jedoch als nicht mehr notwendig angesehen wird und letztlich nur Leistungen des AOP - Kataloges kodiert werden können.

    Müsste hier der aus der ex - ante - Sicht stationär plausible Fall in eine ambulante OP abgeändert werden und ggf. der Patient noch am gleichen Tag nach der OP (klnische Stabilität und Wohlbefinden vorausgesetzt) entlassen werden?

    Gibt es hierzu Entscheidungen ?


    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo,

    sofern keine groben Fehler bei der Indikationsstellung vorliegt, haben Sie im Hinblick auf das BSG-Urteil des 3. Senats aus 2004 recht, der Fall bliebe stationär, wenn er begründet stationär geplant war.

    Ich fürchte nur, dass, sollte ein solcher Fall erneut zur Entscheidung kommen, der nunmehr alleinig zuständige 1. Senat des BSG zu einem anderen Ergebnis käme.

    Gruß