Versicherungsschutz bei Ausgang von Patienten in der Psychiatrie

  • Guten Morgen zusammen,

    in der Somatik war ich lange Zeit unterwegs, bin aber jetzt in die Psychiatrie gewechselt und habe nun so einige Fragen, in der Hoffnung, diese beantwortet zu bekommen.
    Wir machen uns derzeit Gedanken über den Versicherungsschutz von psychiatrischen Patienten, die innerhalb ihres stationären Krankenhausaufenthaltes in die Stadt wollen. Wer haftet, wenn dem Patienten etwas passiert? Wer haftet für den Patienten, wenn anderen etwas passiert? Gerade im Suchtbereich ein heikles Thema. Müssen die Stationen den Ausgang explitzit dokumentieren (Datum und Uhrzeit)? Ist es ratsam einen Zusatz über die Haftung in die Stationsstatuten zu schreiben und diese öffentlich auszuhängen? Was ist wenn die Patienten während des Ausganges Autofahren. Kann man ihnen dies verwehren, in dem man sie vorher ein Dokument unterschreiben lässt?

    Weiter würde mich noch interessieren, ob es bei der Beurlaubung eine Stundenbegrenzung gibt?

    Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.

    Vielen Dank vorab.

    Beste Grüße

  • Guten Morgen,

    also bei der Beurlaubung kann ich hoffentlich schon mal helfen.

    Laut PEPPV § 1 Abs. 4 sind nur Tage der vollständigen Abwesenheit keine Berechnungstage. Bei uns werden zum Bsp. die Pat. der Tagesklinik Freitag nachmittags entlassen und Montag morgens wieder aufgenommen...dadurch ist das Wochenende komplett raus und zählt als Beurlaubung.

    Liebe Grüße :)

  • Hallo,
    die Haftungsfragen sollte doch am besten Ihr Haftpflichtversicherer beantworten/klären können.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch