Abrechnung von Konsil-Behandlungen in einem reinen Belegkrankenhaus

  • Sehr geehrte Forums-Mitglieder,

    ich hätte eine Frage an Sie:
    wie verhält es sich mit der Abrechnung und der Kodierung von Konsilen in einem reinen Belegkrankenhaus?
    Z. B. Patient liegt stationär wegen Schmerztherapie bei Bandscheibenvorfall und benötigt ein MRT. Muss dann der Überweisungsschein (oder Konsilschein) für die radiologische Praxis die die Untersuchung vornimmt vom Belegkrankenhaus oder vom Belegarzt abgestempelt werden?

    Und wie ist es bei Untersuchungen die in einem anderen Krankenhaus gemacht werden?
    Gibt es einen § in dem man es nachlesen kann?
    Vielen Dank für eure Antworten.

    Gruß Tinkerbell