Wie wird das Problem gesehen:
Pat. mit Dressler-Syndrom (I24.1) innerhalb der OGVD des Myokardinfarkt-Falles i.S. der FPV auch als FZF wegen Komplikation nur mit einem Fall ab zu rechnen?
Der MDK will das so in einem Gutachten. Wer hat ähnliche Erfahrungen oder stichhaltige Argumente dagegen und welche?