Morbus Scheuermann

  • Hallo,

    ich habe jetzt die Fehlerlisten aus dem ersten Quartal zur Bearbeitung. Der Grouper meckert dabei die M42.03 (Morbus Scheuermann) bei einem 32Jährigen Pat. an (nicht für das Alter zugelassener Schlüssel). Bis zu welchem Alter darf man denn einen Scheuermann haben? Ist nur der "aktive" Scheuermann gemeint oder nicht vielmehr auch die späteren Residualzustände? Wenn ersteres, wie sind dann die letzteren zu codieren?

    MfG
    MR

    M.Rost

  • Hallo Herr Rost,

    ein Blick in das Systematische Verzeichnis löst das Problem auch nicht ganz:

    M42.- Osteochondrose der Wirbelsäule
    [Schlüsselnummer der Lokalisation siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe ]
    M42.0 Juvenile Osteochondrose der Wirbelsäule
    Scheuermann-Krankheit
    Vertebra plana [Calvé-Krankheit]

    Exkl.: Kyphose als Haltungsstörung ( M40.0- )

    M42.1 Osteochondrose der Wirbelsäule beim Erwachsenen
    M42.9 Osteochondrose der Wirbelsäule, nicht näher bezeichnet


    Residuen sind nach DIACOS auch mit M42.0.. zu codieren. Also liegt auch ein Fehler des Groupers vor?
    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Rembs:
    Vorschlag: HD M79.18 ND M42.03

    Guten Morgen Herr Rembs,

    das ist kein gangbarer Weg, da hier die DKR eindeutig sind:

    D002b:

    Zuweisung der zugrundeliegenden Krankheit als Hauptdiagnose
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und während des Krankenhausaufenthaltes die zugrundeliegende Krankheit diagnostiziert wird, so ist die zugrundeliegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert. Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrundeliegenden Krankheit vergesellschaftet sind (siehe Beispiel 2).

    Die Myalgie ist ein solches Symptom und nicht zu kodieren, weder als HD noch als ND.

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von Selter:

    das ist kein gangbarer Weg, da hier die DKR eindeutig sind:

    Gruß


    --
    D. D. Selter


    Guten Tag Herr Selter,


    ich habe folgende DKR zugrundegelegt:


    DKR 1806a
    Chronischer Schmerz (im Beispiel: myofasziale Reizungen)wird nur dann als Hauptdiagnose angegeben, wenn der Patient speziell zur Schmerzbehandlung aufgenommen wird.


    Schöne Grüße

    E. Rembs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Rembs,

    die Regel 1806a Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren beinhaltet auch:

    ....
    In allen anderen Fällen von chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verursacht, als Hauptdiagnose angegeben werden.
    ....

    Gruß


    --
    D. D. Selter

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Rembs:
    wie interpretieren Sie Bsp.2 (Kreuzschmerz als HD) DKR 1806a

    Hallo Herr Rembs,

    eigentlich gar nicht, da es für den geschilderten Fall keine Rolle spielt.
    In diesem Beispiel ist keine Grunderkrankung genannt (es geht nur um den Schmerz) und es ist klar gesagt, dass in allen Fällen von chronischem Schmerz die Erkrankung, die den Schmerz verursacht, als Hauptdiagnose angegeben werden muss.

    Gruß

    --
    D. D. Selter

  • Zitat


    Original von Rembs:

    Die Fehlhaltung bei M Scheuermann führt zu schmerzhaften myofaszialen Reizungen, die medikamentös behandelt werden (Grund für die stat. Aufnahme)

    Vorschlag: HD M79.18 ND M42.03


    Gruß
    E. Rembs


    Hallo Herr Rembs,

    der Scheuermann war nur ND neben einer anderen HD (kann mich jetzt auch nicht mehr richtig erinnern was es war) und wurde als ND angemeckert: Unzulässiger ICD - nicht altersentsprechend. Das wäre er dann ja auch nach Ihrer Codierung.

    Grüße
    M. Rost

    M.Rost