Fixkostendegressionsabschlag ohne Auswirkung auf LBFW - und Mehrerlöse ?

  • Schönen guten Morgen (oK, das "schön" nehme ich zurück: heute Nacht Eisregen!)

    Im Gegensatz zum FDA war es doch meines Wissens beim Mehrleistungsabschlag so, dass auf die prospektiv mehr verhandelten CM-Punkte vom KH ein "Rabatt" (25%) zu gewähren war. Der dem/den KH verbleibende Rest (75%) wurde aber - der Maxime kommunizierender Röhren folgend - über den LBFW kompensiert (doppelte Degression), also quasi auch von den KH mitgetragen, welche keine Mehrleistungen verhandeln wollten/konnten. Der FDA soll ja (u.a.) diese Schieflage beheben, da hier nur das einzelne KH den "Rabatt" gewähren muss (welcher mit - in 2017 und 2018 - 35% natürlich höher ausfällt, als der Mehrleistungsabschlag). Liege ich da einigermaßen richtig?

    Meine Frage wäre nun, wie sieht es dagegen mit den Mehrerlösen aus, also den CM-Punkten, welche - retrospektiv gesehen - über dem verhandelten Budget erbracht wurden (sofern man keine Punktlandung hinbekommen hat)?
    Gelten hier noch die initialen Ausgleichssätze (siehe Tuschen 11/2005 "Das Krankenhaus"), also 25% für Schwerverletzte, Arzneimittel und Medikalprodukte, individuell bei hohem Sachkostenanteil, 75% für ZE und 65% für den Rest oder haben sich diese Sätze auch im Laufe der Jahre verändert? Immerhin betrug der Mindererlösausgleich damals 40% und später 20% (by the way: bekommt das heute noch jemand, Mindererlösausgleich??).

    Sehe ich das richtig, dass sich die "Mehrkosten" für das System, also quasi der den KH bei Mehrerlösen verbleibende Anteil, weiterhin absenkend auf den LBFW auswirken?

    Lieben Dank im Voraus und beste Grüße