ZE2017-53

  • Guten Morgen,

    ich bin heute auf folgendes Problem gestoßen (ja, ja reichlich spät). Wie verhält es sich mit dem individuell zu vereinbarenden ZE2017-53. Wir hatten dieses (natürlich ZE2016-53) im vergangenen Jahr für die Prozeduren 5-38a.13, 5-38a.17, 5-38a.18, 5-38a.19, 5-38a.1a und 5-38a.1b verhandelt. Mit dem Jahreswechsel und dem nunmehr gültigen OPS 2017 sind genau diese Kodes weggefallen bzw. durch neue Kodes ersetzt worden. Diese sind jetzt unter 5-38a8c, 5-38a.8d, 5-38a.8e, 5-38a.8f, ggf. mit dem Zusatzkode 5-38a.u2 zu kodieren. Kann das ZE2017-53 nun trotzdem bis zu den neuen Budgetverhandlungen abgerechnet werden? Oder haben wir da einfach Pech gehabt?

    MfG findus

    MfG findus

  • Guten Morgen,


    das steht in Anlage 6 unter Fußnote 4: "Nach §5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2017 ist für diese Zusatzentgelte die bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelthöhe bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte."
    Wir hatten das gleiche Thema gerade mit den ganzen Medikamenten, die von den bewerteten in die krankenhausindividuell zu vereinbarenden ZE´s verschoben wurden.


    Schöne Grüße

    Dr. Angela Klapos

  • Hallo Fr. Dr. Klapos,

    na das war ja mal eine promte Beantwortung. Vielen Dank und noch einen angenehmen Tag.

    MfG findus

    MfG findus